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Senior Artist / Scientist

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 2.8.2010

für den Bereich Film und Fernsehen/Medienlabor am Institut für bildende Kunst im Ausmaß von 25 Wochenstunden ab 1.10.2010 befristet bis 30.09.2012.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Senior Artist / Scientist

für den Bereich Film und Fernsehen/Medienlabor am Institut für bildende Kunst im Ausmaß von 25 Wochenstunden ab 1. Oktober 2010 befristet bis 30.09.2012.

Aufnahmebedingungen für die ausgeschriebene Stelle:

Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master-(Diplom-)studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Gewünschte Zusatzqualifikationen:

Im Hinblick auf den Aufgabenbereich, welcher insbesondere die Mitwirkung in Lehre und Forschung, technische Betreuung von Studierenden, Forschenden und der Hard- und Software des Labors (Equipment, Realisation), sowie Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben umfasst, werden weiters ausgewiesene künstlerische Erfahrung und praktische Kenntnisse mit audiovisuellen Medien im analogen und digitalen Bereich (Video, Film und Fernsehen) und damit verbundener künstlerischer/medienspezifischer Praxen und Diskurse, sowie theoretische Kenntnisse im Bereich Medien-, Film- und Fernsehtheorie erwartet. Konzeptionelle Weiterentwicklung des Forschungslabor Film und Fernsehen/Medienlabor-Studiobereichs in technischer und inhaltlicher Ausrichtung. Adaptierung der vorhandenen Struktur an neu hinzukommende Aufgabenbereiche (PHD in practice, master critical studies, Neuentwicklungen im Medienkunstbereich, Medienkonvergenz,...)

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.