Professur für Kunst und Fotografie
gemäß § 98 UG in der Studienrichtung bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunst und Fotografie unter
besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die Fotografie formal wie methodisch reflektiert.
An der Akademie der bildenden Künste Wien ist ab 1. März 2011 bis 28. 02.2017 folgende Stelle am Institut für bildende Kunst neu zu besetzen:
Professur
gemäß § 98 UG in der Studienrichtung bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunst und Fotografie unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die Fotografie formal wie methodisch reflektiert.
Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden.
Vorraussetzungen für die Bewerbung:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts-bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung)
- der Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung
- die Kompetenz zur Leitung eines Ordinariats und zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Akademie der bildenden Künste
- die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den Mitarbeiter _innen
Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.