Rektorin/Rektor
An der Akademie der bildenden Künste Wien ist ab 1. Oktober 2011 die Funktion
der Rektorin/des Rektors
gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idF 2009) zu besetzen. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Akademie der bildenden Künste Wien setzt sich mit der Entwicklung und Erschließung der Künste in Lehre und Forschung auseinander. Sie wurde 1692 gegründet und hat drei historische Sammlungen von internationaler Bedeutung. An der Akademie der bildenden Künste Wien sind derzeit zwölf Studienrichtungen für rund 1.400 Studierende eingerichtet; sie ist in sechs Institute und diverse Verwaltungsabteilungen gegliedert und beschäftigt ca. 300 Lehrende und 130 allgemeine Universitätsbedienstete.
Die Akademie legt Wert auf eine respektvolle und solidarische Zusammenarbeit aller Universitätsangehörigen, auf die Stärkung demokratischer Prozesse sowie die Ausweitung antidiskriminatorischer Praxen.
Anforderungen an Bewerberinnen/Bewerber
Zur Rektorin oder zum Rektor kann nur eine Person mit internationaler künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Expertise und der Fähigkeit zur organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden (siehe § 23 Abs. 2 UG).
Darüber hinaus sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erwünscht:
- Positionierung in gegenwärtigen Diskursen im Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich und Kenntnisse ihrer interdisziplinären Zusammenhänge;
- Kenntnisse der Instrumentarien des universitären Kunst- und/oder Wissenschaftsmanagements;
- Kenntnis der europäischen und globalen bildungspolitischen Diskussion unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Kontexts;
- Erfahrung in der Beschaffung von Drittmitteln und in internationalen Netzwerken;
- Vertrautheit in Bezug auf die Aufgaben und Verantwortungen einer Kunstuniversität als Bildungs- und Forschungsinstitution;
- - analytische und strategische Fähigkeiten, um die Akademie und ihr interdisziplinäres Potential in Forschung und Lehre weiterzuentwickeln und langfristige Ziele zu verfolgen;
- Integrations-, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie lösungsorientierte Handlungskompetenz;
- abgeschlossenes Hochschulstudium, Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift;
Verfahrensablauf/Bewerbungsunterlagen/Bewerbung
Die Bewerbung soll neben den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse sowie Tätigkeitsnachweise und Referenzen) auch ein Statement dazu enthalten, inwiefern die oben angeführten Qualifikationen erfüllt werden. Zusätzlich wird um eine schriftliche Darlegung der Prinzipien der Amtsführung sowie der Pläne zur weiteren Entwicklung der Akademie der bildenden Künste Wien (unter Berücksichtigung des bestehenden Entwicklungsplanes) gebeten.
Die am besten geeigneten Bewerber/Bewerberinnen werden zu einem öffentlichen Hearing an der Akademie der bildenden Künste und einer Befragung durch den Senat und den Universitätsrat eingeladen. Hier sollen Vorstellungen zu künstlerischen und theoretischen Entwicklungsperspektiven ebenso wie zur organisatorischen Arbeit an der Akademie der bildenden Künste sowie zur Struktur und Aufgabenteilung innerhalb des Rektorats präsentiert werden.
Bewerbungen sind bis Freitag, 28. Jänner 2011 (Datum des Poststempels) schriftlich zu richten an:
den Vorsitzenden des Universitätsrats
und
die Findungskommission
der Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
A-1010 Wien
Die Bewerbungsunterlagen sind eingeschrieben zu übermitteln. Der schriftlichen Bewerbung ist eine CD-ROM mit den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Weiterführende Informationen zu Entwicklungsplan, antidiskriminatorischer Betriebsvereinbarung, Wahlordnung des Rektorats usw. finden Sie unter:
www.akbild.ac.at und https://campus.akbild.ac.at
Die Aufgaben der Rektorin oder des Rektors lt. § 23 UG 2002 idF 2009:
http://bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/recht/UG2002_011009.pdf
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstanden sind.
Der Vorsitzende des Universitätsrates
Dr. Alfred Brogyányi