Universitätsprofessor_in
gemäß § 98 UG in der Studienrichtung Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt gegenständliche Malerei
ab 01.10.2012 bis 30.9.2016 (4 Jahre befristet).
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessor_in
gemäß § 98 UG in der Studienrichtung Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt gegenständliche Malerei
ab 01.10.2012 bis 30.9.2016 (4 Jahre befristet).
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich der Malerei unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffes, der die zeitgenössische Malerei formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines erweiterten Kunstbegriffs sollten anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden.
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung)
- der Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit
- der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung sowie ein aussagekräftiges Statement über die Vorstellung der eigenen künstlerischen Lehre
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste Wien
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den Mitarbeiter_innen
- Kenntnis der deutschen Sprache
Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche für den Bereich Gegenständliche Malerei am Institut für bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.