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Universitätsprofessur

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Do 3.5.2012

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für „Bildende Kunst mit erweiterter malerischer Raum – Aktion/Skulptur/Installation im öffentlichen Raum“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) als Karenzvertretung im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.10.2012 bis 30.06.2014.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für "Bildende Kunst mit erweiterter malerischer Raum - Aktion/Skulptur/Installation im öffentlichen Raum" am Institut für Bildende Kunst (IBK) als Karenzvertretung im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.10.2012 bis 30.06.2014.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich "Bildende Kunst mit erweiterter malerischer Raum - Aktion/Skulptur/Installation im öffentlichen Raum" unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der diesen Inhalt formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden;
  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung);
  • der Nachweis internationaler Ausstellungstätigkeit
  • der Nachweis didaktischer Eignung sowie ein aussagekräftiges Statement über die Vorstellung der eigenen künstlerischen Lehre
  • die Fähigkeit und das Engagement die Studierenden in der Entwicklung ihrer eigenständigen Kunstpraxis zu fördern und zu unterstützen.
  • Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste Wien.
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien (Arbeitssprache Deutsch) und Kooperation mit den Mitarbeiter_innen

Die Lehrverpflichtung umfasst den künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Semesterwochenstunden für " Bildende Kunst mit erweiterter malerischer Raum - Aktion/Skulptur/Installation im öffentlichen Raum" sowie weitere Lehrveranstaltungen von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.