Skip to main content

Universitätsprofessur

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Di 5.6.2012

gemäß § 98 UG in der Studienrichtung Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Film und Fernsehen am Institut für bildende Kunst ab voraussichtlich 01.03.2013 befristet auf 5 Jahre (Entfristung möglich).

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur

gemäß § 98 UG in der Studienrichtung Bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Film und Fernsehen am Institut für bildende Kunst ab voraussichtlich 01.03.2013 befristet auf 5 Jahre (Entfristung möglich).

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Film und Fernsehen unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der filmische Medien formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden; eine Bereitschaft zur film- bzw. medientheoretischen Auseinandersetzung ist erwünscht.
  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung);
  • der Nachweis künstlerischer Eignung und nationaler wie internationaler Präsentations- und Ausstellungstätigkeit;
  • der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung;
  • die Kompetenz zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Akademie der bildenden Künste (künstlerisch-wissenschaftliche Projekte);
  • die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien (Arbeitssprache Deutsch) und zu Kooperation mit den Mitarbeiter_innen wird vorausgesetzt.
  • Die Bereitschaft, im Falle einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen, sowie hervorragende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sind Voraussetzung.

Die Lehrverpflichtung umfasst Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 17 Semesterwochenstunden.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.