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Universitätsprofessur

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Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Di 31.7.2012

gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.09.2013 bis 31.08.2018.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsprofessur

gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß von 01.09.2013 bis 31.08.2018.

Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion, Tragkonstruktion Material Technologie, Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe, Geschichte Theorie Kritik, Geographie Landschaften Städte.

Diese Professur ist in der Plattform  ÖKOLOGIE, NACHHALTIGKEIT und KULTURELLES ERBE angesiedelt. Zu den Aufgaben dieser Professur gehören die Entwurfslehre als auch Vorlesungen und Forschung.

Gewünschte Qualifikationen:

Von den Bewerber_innen wird erwartet, das Thema Nachhaltigkeit in seiner Vielfältigkeit zu vertreten. Dabei sind Aspekte der technischen Innovation, Entwurf und Konstruktion, sowie Fragen des kulturellen Erbes in Zusammenhang zu sehen.

Die Bewerber_innen sollen die Plattform als entwurfsorientierten, baukulturell ausgerichteten Ort etablieren, der ein Bewusstsein für die Komplexität des Bereiches Ökologie fördert und Studierenden neue Tätigkeitsfelder eröffnet.

Eine Vernetzung mit ähnlich orientierten Forschungsgruppen innerhalb und außerhalb des akademischen Betriebes wird erwartet, um alle relevanten Wissensgebiete - von technischer bis zur künstlerischen Praxis - in Beziehung zu setzen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Qualifikation als Architekt_in mit einer entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulausbildung;
  • Nachweis hervorragender künstlerisch-technischer sowie wissenschaftlicher Leistungen im Bereich der Architektur und der o.g. Plattform;
  • Im Rahmen dieser Plattform soll zumindest ein Forschungsprojekt als Teil der Bewerbung vorgeschlagen werden;
  • Nachweis der Lehrqualifikation sowie entsprechender Erfahrungen;
  • Nachweis sowohl praktischer als auch theoretischer Leistungen im Bereich der Architektur;
  • Nachweis einer facheinschlägigen, hochqualifizierten, außeruniversitären Praxis;
  • Führungskompetenz und die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien werden vorausgesetzt.
  • ausgezeichnete Deutsch- und/oder Englischkenntnisse.

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.571,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil - vorhanden.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.