Universitätsassistent_in
im Bereich des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums PhD in Practice am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Position wird befristet ab 1. September 2012 bis 31. August 2018 im vollen Beschäftigungsausmaß vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
im Bereich des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums PhD in Practice am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften. Diese Position wird befristet ab 1. September 2012 bis 31. August 2018 im vollen Beschäftigungsausmaß vergeben.
Aufgaben:
organisatorische Betreuung von Studierenden des PhD in Practice
Mithilfe bei der Koordination von Tagungen, Workshops, Vorträgen, Exkursionen und Publikationen
Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben Betreuung der Website
Lehrtätigkeit an der Akademie der Bildenden Künste Wien
eigenständige künstlerische- und/oder Forschungs- und Publikationstätigkeit
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Abgeschlossenes Universitätsstudium (Diplom- oder Masterstudium) in einem künstlerischen, geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen Fach an einer inländischen oder gleichzuhaltender Abschluss einer ausländischen Universität.
- Kenntnisse und Erfahrung in der künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Positionen der internationalen Gegenwartskunst, visueller Kunst und ihrer Diskursfelder.
- Erfahrung in interdisziplinären Arbeitsfeldern, vor allem solchen zwischen Theorie und ästhetischer Produktion bzw. im Feld von artistic research.
- hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.532.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.