Lehrstelle Bürokauffrau_mann
Die Akademie der bildenden Künste Wien ist eine der bedeutenden Universitäten für Künstler und Künstlerinnen in Europa. Wir bieten den rund 1.500 Studierenden aus dem In- und Ausland ein Ausbildungsspektrum, das von der Malerei und Skulptur über die Fotografie bis zu Video, Performance, Konzeptkunst reicht, und auch die Architektur, das Bühnenbild, die Restaurierung und die Ausbildung im künstlerischen Lehramt umfasst.
Ab September 2013 wird nachfolgender Ausbildungsplatz vergeben:
Lehrling Bürokauffrau/mann
Wir wenden uns an junge Menschen mit positiv abgeschlossenem 9. Pflichtschuljahr - gerne auch ambitionierte Abbrecher_innen von weiterführenden Schulen (z.B. HAK, Handelsschule, …).
Ihre Ausbildung umfasst alle Bereiche der Büro- und Sekretariatsarbeiten, sowie verschiedene Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie erstellen Schriftstücke und Dokumente aufgrund von Vorgaben, bearbeiten den Posteingang und -ausgang und unterstützen das Senatsbüro in ihren Aufgaben.
Für Ihren erfolgreichen Berufseinstieg sollten Sie Genauigkeit, Lernbereitschaft und eine rasche Auffassungsgabe mitbringen.
Nutzen Sie Ihre Chance und beginnen Sie Ihre Lehre an der Akademie der Bildenden Künste Wien! Wir bieten Ihnen eine professionelle Ausbildung in einem vielseitigen Beruf.
Die monatliche Lehrlingsentschädigung nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten beträgt derzeit im 1. Lehrjahr € 467,70, im 2. Lehrjahr € 626,10 und im 3. Lehrjahr € 807,-.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Bewerbung soll aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf und den letzten 2 Schulzeugnissen bestehen.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.