Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung – Kunst und Kommunikation am Institut für das künstlerische Lehramt (IKL). Diese Professur wird ab September 2014 für 6 Jahre vergeben.
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung – Kunst und Kommunikation am Institut für das künstlerische Lehramt (IKL). Diese Professur wird ab September 2014 für 6 Jahre vergeben.
Aufgabenbereiche:
Die Professur umfasst die Leitung des Fachbereiches Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung – Kunst und Kommunikation mit der Betreuung der künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung von Studierenden für das künstlerische Lehramt an Schulen der Sekundarstufe I und II. Das Aufgabenfeld erfordert eine künstlerische Praxis, die sich entlang der Schnittstellen von kultureller Produktion, Reflexion und Vermittlung definiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunst- und Vermittlungsbegriffes sollten die Berührungspunkte von künstlerischen, kulturwissenschaftlichen und pädagogischen Diskursen und Praxisformen berücksichtigt werden. Diese Position geht einher mit einer Lehrverpflichtung im Ausmaß von mindestens 12 Semesterwochenstunden und der Betreuung von Diplomarbeiten sowie der Bereitschaft zur Betreuung von Dissertationen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Einen der Verwendung entsprechenden inländischen oder gleichwertigen ausländischen Universitäts- bzw. Hochschulabschluss
- Nachweis der künstlerischen Qualifikation durch künstlerisches Portfolio
- Nachweis der künstlerisch-wissenschaftlichen Qualifikation durch Forschungstätigkeit und Publikationen
- Nachweis der didaktischen Eignung
Gewünschte Qualifikationen:
- Bereitschaft zu bildungspolitischem Engagement, insbesondere in Bezug auf Schule und kulturelle Vermittlungszusammenhänge.
- die Fähigkeit zur Leitung und Organisation des Fachbereiches, Teamfähigkeit in der Kooperation mit den Mitarbeiter_innen
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien sowie hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse
- Bereitschaft, im Falle einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 4.601,20. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – vorhanden.
Interessent_innen senden ihre vollständige Bewerbung inklusive eines aussagekräftigen schriftlichen Statements zur Fachentwicklung in Relation von künstlerischer Praxis, kultureller Reflexion, Didaktik und Schule sowie eines Lehrkonzepts mit didaktischen Ausführungen bis 21.10.2013 via Online Formular hier
Weitere Unterlagen können an folgende Adresse geschickt werden:
Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung, Mag. Evelyn Barovsky
Schillerplatz 3 / 1010 Wien / www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 – 1601 / Fax: 01 588 16 – 1699 / e-mail: recruiting@akbild.ac.at
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.