Senior Lecturer
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Senior Lecturer
ab 1. Juni 2015 im halben Beschäftigungsausmaß am Institut für Kunst und Architektur im Bereich Bühnengestaltung/ Szenografie.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung in Lehre und Forschung, sowie bei Lehrveranstaltungen im Bereich Bühnengestaltung / Szenografie (Vorbereitung und Unterstützung im zentralen künstlerischen Fach, Betreuung der Studierenden bei der Planung und Umsetzung künstlerischer Arbeiten), die Mitarbeit und Koordination von Organisations- und Verwaltungsaufgaben.
Anstellungsvoraussetzung:
- Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleichwertige künstlerisch-wissenschaftliche Eignung
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- IT Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- Hervorragende Kenntnisse im Bereich Bühnengestaltung / Szenografie ( Auseinandersetzung mit zeitgenössischen, interdisziplinären Fragestellungen bezüglich der aktuellen Theaterlandschaft ),
- hohe Kompetenzen im praxisbezogenen Arbeiten mit den unterschiedlichsten Medien im gesamten Bereich Bühnengestaltung
- Erfahrung in der künstlerischen und künstlerisch - wissenschaftlichen Lehre
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- didaktisch/pädagogische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1331,5 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier