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Vorlesung Kunstgeschichte IV (Barock und Klassizismus)

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 7.1.2015

Das Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften der Akademie der bildenden Künste Wien sucht für das Sommersemester 2015 eine/einen Lektor_in für die Abhaltung folgender Lehrveranstaltung:

Vorlesung Kunstgeschichte IV (Barock und Klassizismus)
im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (lit.a), Unterrichtssprache deutsch

Aufnahmebedingung:

  • Abgeschlossenes Doktorat/PhD der Kunstgeschichte sowie didaktische Eignung und der Nachweis einschlägiger Lehrerfahrung im Hochschulsektor im Bereich von Barock und Klassizismus.
  • Gewünschte Zusatzqualifikationen:
  • Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Geschichte und Theorie der Kunst unter Berücksichtigung soziokultureller Forschungsfelder sowie der Gender/Queer-Studies
  • Fundierte Grundlagen und Perspektiven der Bildanalyse: Das Kunstwerk als Schnittpunkt von Diskursen
  • Grundlegende Kenntnisse verschiedener Theoriemodelle der kunst- und kulturwissenschaftlichen Diskussion

Der Lehrauftrag soll längerfristig jeweils im Sommersemester abgehalten werden. Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten beträgt für diesen Lehrauftrag derzeit Euro 402,80.

Interessent_innen senden ihre Bewerbung bis 07.01.2015 unter Erbringung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises (Lebenslauf, Kurzkonzept zur Lehre) an die angegebene Kontaktadresse:

Akademie der bildenden Künste Wien
Institut für Kunst und Kulturwissenschaften
Schillerplatz 3, A - 1010 Wien
Kontakt: d.reithner@akbild.ac.at

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.