Assistent_in der Direktorin von Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett und Glyptothek
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Assistent_in der Direktorin von Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett und Glyptothek
für 20 WSt. zum ehestmöglichen Eintritt befristet auf zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Zu den Aufgaben zählen die Unterstützung der Direktorin bei Ausstellungs- und Veranstaltungsplanungen und
-organisation, Mitarbeit bei Erstellung und Planung vielfältiger Druckerzeugnisse, insbesondere Organisation der Verteilung von Foldern, Kommunikation mit Druckereien; Unterstützung bei Koordination und Kooperation insbesondere innerhalb der Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett und Glyptothek sowie mit Instituten und Abteilungen der Akademie der bildenden Künste Wien.
Anstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (tertiäre Abschlüsse bis sechs Semester), vorzugsweise im Bereich der Geistes-, Kultur-, oder Sozialwissenschaften
- mehrjährige Erfahrung im Bereich Redaktion und Druckabwicklung
- mehrjährige Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation und –abwicklung vorzugsweise im Kunst- und Kulturbereich
- Nachweis von Textproduktion
- ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- ausgezeichnete MS-Office Kenntnisse und Webprogramme
Gewünschte Qualifikationen:
- Konzeptions- und Organisationsfähigkeit
- Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
- Genauigkeit und Verlässlichkeit
- hohe Text- und Bildkompetenz
- Fähigkeit zur Teamarbeit und selbständigen Arbeitsweise
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIb beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 2.306,7.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.