Ausstellungsorganisation im Büro für Öffentlichkeitsarbeit
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Ausstellungsorganisation im Büro für Öffentlichkeitsarbeit
ab sofort im Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst die organisatorische Gesamtvorbereitung, Budgetierung, Koordinierung, Planung, Realisierung und Abwicklung von zeitgenössischen Ausstellungs- und Sonderprojekten im Rahmen des Ausstellungprogramms der Akademie im xhibit und anderen Ausstellungsräumen.
Anstellungsvoraussetzungen:
• Universitäts- oder Hochschulabschluss (tertiärer Abschluss bis sechs Semester)
• mehrjährige Erfahrung im Projekt- und Ausstellungsmanagement, vorzugsweise im Kunst- und Kulturbereich
• nachgewiesene Organisationskompetenz
• Kenntnisse und Erfahrung im Verfassen von Texten – Textkompetenz
• ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
• ausgezeichnete MS-Office Kenntnisse und Webprogramme
Gewünschte Qualifikationen:
• Genauigkeit und Verlässlichkeit
• Eigenverantwortliches Arbeiten
• Fähigkeit zur Teamarbeit
• Belastbarkeit und Flexibilität
• Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
• Gender- und interkulturelle Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIb beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 2.306,7. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.