Universitätsassistent_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt am Institut für Bildende Kunst folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
im Fachbereich Performative Kunst wird befristet bis 30.9.2024 (befristet auf 6 Jahre) im Ausmaß von 20 Stunden sofort vergeben.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich Performative Kunst am Institut für Bildende Kunst, die Betreuung von Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu haltende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern.
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- IT Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- umfangreiche Kenntnisse sowie selbständige künstlerische Arbeit im Bereich "Performative Kunst“.
- Auseinandersetzung in den Bereichen der Inszenierung, der Körperarbeit, der Dokumentation, der Theorie und der Geschichte der Performativen Kunst
- Erfahrung im Organisieren und Umsetzen von Performances, Ausstellungen, Projekten und Exkursionen
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- didaktisch/pädagogische Kompetenz
- Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.397,3 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.