Mitarbeiter_in für Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett und Glyptothek
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Mitarbeiter_in
für Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett und Glyptothek in vollem Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Eintritt befristet auf zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere Veranstaltungsplanung, -organisation, -betreuung (auch abends und am Wochenende) in den Ausstellungsräumen der Gemäldegalerie und des Kupferstichkabinetts; dazu zählen auch Pressekonferenzen und Eröffnungen; Organisation und Betreuung von Catering; Mitarbeit am Quartalsprogramm, Erstellen des Veranstaltungsplanes, redaktionelle Tätigkeiten, Koordination mit den Kolleg_innen betreffend Terminpläne in den Ausstellungsstandorten, Betreuung von Facebook und Instagram; Koordination und Betreuung der Kunstvermittler_innen insbesondere im Bereich von Kindern und Jugendlichen.
Anstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (tertiäre Abschlüsse bis sechs Semester), vorzugsweise im Bereich der Geistes-, Kultur-, oder Sozialwissenschaften
- mehrjährige Erfahrung im Bereich Veranstaltungs- und/oder Management vorzugsweise im Kunst- und Kulturbereich
- Nachweis von Textproduktion
- ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- ausgezeichnete MS-Office Kenntnisse und Webprogramme, Instagram und Facebook
Gewünschte Qualifikationen:
- Genauigkeit und Verlässlichkeit
- hohe Textkompetenz
- Konzeptions- und Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Teamarbeit und selbständigen Arbeitsweise
- Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIb beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 2.306,7.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.