Systemadministrator_in
An der Akademie der bildenden Künste gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Systemadministrator_in
im vollen Beschäftigungsausmaß zum sofortigen Eintritt.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung des Betriebs und der Ausbau der Server- und Netzwerkinfrastruktur der Akademie der bildenden Künste Wien.
Sie sind mit ihren Teamkolleg_innen verantwortlich für den Betrieb der File- und Maildienste der Universität, gewährleisten universitätsinterne und externe Netzconnectivität unter Berücksichtigung aktueller sicherheitstechnischer Anforderungen.
Aufnahmebedingungen:
• facheinschlägige Ausbildung (HTL, FH, Uni-Absolvent_in mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung)
• mehrjährige Erfahrung mit und Kenntnis von Netzwerktechnologien im speziellen mit Cisco-Equipement und Routing, Switching, VPN und WLAN
• mehrjährige Erfahrung mit Unixservern
• breites Basiswissen im Security und Storagebereich
• gute Kenntnisse von Scriptsprachen
• sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Persönliche Anforderungen:
• Genauigkeit und Verlässlichkeit
• Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
• Lernbereitschaft
• Fähigkeit zur Teamarbeit
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 2.550,5. Bereitschaft zur KV-Überzahlung - in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – vorhanden.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.