Universitätsprofessur
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15. Februar 2020 für 1 Jahr.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Anstellungsvoraussetzungen:
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen ausländischem Hochschulabschluss oder
- Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation;
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis oder Nachweis entsprechender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen;
- Universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der fünf oben genannten Wissensbereiche;
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
- Genderkompetenz
- Interkulturelle/antidiskriminatorische Kompetenzen
Die Bewerber_innen sollen Expertise im Bereich Architekturentwurf und einen fachlichen Schwerpunkt in mindestens einer der fünf Plattformen nachweisen.
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.130,2.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.