Senior Scientist
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Senior Scientist
am Institut für Naturwissenschaften und Technologie in der Kunst, zum ehestmöglichen Eintritt unbefristet im 75%-Beschäftigungsausmaß (30 Stunden).
Anstellungserfordernisse:
• Abgeschlossenes Doktoratsstudium (Dr. rer. nat. oder Dr. techn.) aus Physik oder Chemie
• Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
• Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten sowie bei chemischen Übungen (Labor-Übungen)
• Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
• IT-Kenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
• Erfahrungen im Bereich der Untersuchung von Kunstwerken mit instrumentellen Analysemethoden, insbesondere mit Röntgenfluoreszenzanalyse, Infrarot-, Raman- und UV-Vis-NIR-Spektroskopie;
• Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
• soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft
• Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische und verwalterische Aufgaben selbstständig zu planen und durchzuführen
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 (Post-Doc) beträgt derzeit Euro 2.783,3 bei 75% Beschäftigungsausmaß.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung sind ausdrücklich erwünscht. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.