Bibliothekar_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Bibliothekar_in
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche:
• Medienerschließung und Normdatenarbeit in Alma (RDA, GND, MARC21)
• Mitarbeit im Bereich „Digitale Services“ (insbes. Metadatenmanagement und Betreuung der Collection „Digitale Bibliothek“)
• Mitarbeit im Bereich „Benützung & Information“ (Medienmanipulation, Benüt-zer_innenbetreuung, Schulungen etc.)
• Mitarbeit im Bereich „Veranstaltungen & Öffentlichkeitsarbeit“
• Mitarbeit und Engagement im Rahmen einschlägiger Kommissionen und Arbeitsgruppen des (inter)nationalen Bibliothekswesens
Anstellungsvoraussetzungen:
• abgeschlossener Grundlehrgang des Interuniversitären Universitätslehrgangs Library and Information Studies oder vergleichbare bibliothekarische Fachausbildung
• gute Kenntnisse in den Bereichen Medienerschließung und Metadatenmanagement
• Erfahrung im Umgang mit dem Bibliothekssystem Alma
• perfekte Deutsch- und gute Englischkenntnisse
Gewünschte Qualifikationen:
• Affinität zu aktuellen Entwicklungen des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens
• Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung und Verrichtung von Abenddiensten
• Ein hohes Maß an Sorgfalt & Genauigkeit, sozialer Kompetenz, Kommunikationsfreude, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit & Eigeninitiative
• Genderkompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 2.116,6.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und er-sucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.