Büromanager_in des Rektors
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Büromanager_in des Rektors
im Beschäftigungsausmaß von 35 Stunden zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche:
• professionelle klassische Büroorganisation sowie Buchhaltung und Rechnungsabwicklung für das Rektorat
• Korrespondenz und Betreuung von Website-Inhalten in deutscher und englischer Sprache
• Vor- und Nachbereitung von Besprechungen inklusive Protokollführung
• eigenständige Koordination und Abwicklung von Projekten und Prozessen
Anstellungsvoraussetzungen:
• abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss), vorzugsweise im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie im Kulturmanagement
• mehrjährige Erfahrung in professioneller klassischer Büroorganisation
• mehrjährige berufliche Erfahrung in der Projektorganisation im universitären und kulturellen Umfeld
• betriebswirtschaftliches Basiswissen
• ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• ausgezeichnete MS-Office-Kenntnisse
• Erfahrung mit SAP und Photoshop sowie Contentmanagement (CMS)
Gewünschte Qualifikationen:
• eigenverantwortliche, strukturierte und genaue Arbeitsweise
• ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten in Wort und Schrift
• Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit bei einem Beschäftigungsausmaß von 35 Stunden pro Woche Euro 2.339,0.
Interessent_innen bewerben sich bitte hier
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.