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Hausarbeiter_in

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mo 6.1.2020

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur ehestmöglichen Besetzung:

Hausarbeiter_in
mit metalltechnischer Ausbildung im vollen Beschäftigungsausmaß
für die Abteilung Gebäude | Technik | Beschaffung

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere Schlosser_innentätigkeiten mit Schweißkenntnissen, Betreuung der Schließanlagen und die Verwaltung der Schlüsselsysteme, Instandhaltungs-, Wartungs-, Reparaturarbeiten im laufenden Betrieb, diverse Auf- und Abbau von Ausstellungen und Veranstaltungen, die Bedienung von Haustechnikanlagen, Tonanlagen, Beamern, sowie die Unterstützung bei Übersiedlungen und Transporten.

Besonderer Wert wird auf Teamfähigkeit, Selbstständigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit gelegt. Einer_einem handwerklich kompetenten Allrounder_in mit metalltechnischer Ausbildung (z.B. Schlosser_in), guten Deutschkenntnissen und gendergerechten Umgangsformen, die_der gerne selbstständig und eigenverantwortlich (Zeitmanagement, Auswahl passender Werkzeuge und Betriebsmittel, selbstständige Anfahrt zu Außenstellen, Kommunikation mit den Beteiligten,…) arbeitet, bieten wir eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe I beträgt derzeit Euro 1.695,6.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im allgemeinen Universitätspersonal an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.