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Projektmitarbeiter_in – Akademie Benefiz Auktion

Extra Label
Bewerbungsfrist
Fälligkeitsdatum
Mi 16.6.2021

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Projektmitarbeiter_in – Akademie Benefiz Auktion

Diese Position wird ab 15.10.2021 befristet bis 15.03.2022 im Ausmaß von 15 Wochenstunden vergeben.

Aufgabenbereiche:
•    Unterstützung der Projektverantwortlichen in organisatorischer und administrativer Hinsicht
•    Co-Organisation sowie Vor- und Nachbereitung der voraussichtlich im Januar 2022 stattfindenden Akademie Benefiz Auktion in Absprache mit der Programmkoordinatorin
•    Kommunikation/Terminkoordination mit den Werkspender_innen
•    Organisation und Durchführung der Transporte der Werkspenden
•    Mithilfe bei der Erstellung der Drucksorten
•    Mithilfe beim Auf- und Abbau der Werkpräsentation sowie Aufsichtstätigkeiten

Anstellungsvoraussetzungen :
•    Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten
•    gute Deutschkenntnisse
•    proaktive, strukturierte und genaue Arbeitsweise
•    Belastbarkeit, Serviceorientierung, hohes Engagement
•    soziale Kommunikationskompetenz
•    Kollegialität und Lösungsorientiertheit

Gewünschte Qualifikationen:
•    Erfahrung in der Organisation von Benefizauktionen und/oder verwandten Bereichen
•    Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 805,2 bei einem Beschäftigungsausmaß von 15 Wochenstunden.

Interessent_innen bewerben sich bitte hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.