Lehrstelle Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassisten_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Lehrstelle zur ehestmöglichen Besetzung
Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent_in
Wir wenden uns an junge Menschen mit positiv abgeschlossenem 9. Pflichtschuljahr – gerne auch ambitionierte Abbrecher_innen von weiterführenden Schulen.
Ihre Ausbildung umfasst alle Bereiche des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens sowie verschiedene Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie unterstützen die Informationsabteilung, erlernen die Medienbearbeitung und helfen bei der Bestandspflege.
Für Ihren erfolgreichen Berufseinstieg sollten Sie Verlässlichkeit, Genauigkeit, Lernbereitschaft und eine rasche Auffassungsgabe mitbringen. Weiters sollten Sie bereits über Praxiserfahrungen mit MS Office-Anwendungen und gute Englischkenntnisse verfügen.
Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich für eine Lehre an der Universitätsbibliothek der Akademie der bildenden Künste Wien! Wir bieten Ihnen eine professionelle Ausbildung in einem vielseitigen Beruf. Lehre mit Matura ist selbstverständlich möglich.
Die monatliche Lehrlingsentschädigung nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten beträgt derzeit im 1. Lehrjahr € 693,2, im 2. Lehrjahr € 874,7 und im 3. Lehrjahr € 1.082,2.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 15.08.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Bitte fügen Sie dem Bewerbungsschreiben einen aktuellen Lebenslauf und die beiden letzten Schulzeugnisse bei.
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist.
Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.