Administrative_r Mitarbeiter_in
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Administrative_r Mitarbeiter_in
am Institut für das künstlerische Lehramt (IKL) im Beschäftigungsausmaß von 8 Wochenstunden ab 1.3.2024.
Aufgabenbereiche
- Verwaltung der Geräteausleihe (Geräte und Technik für künstlerische Produktion, Ausstellungen, Audio und Video) im Rahmen der Lehre, Ausstellungen und Veranstaltungen am IKL
- administrative sowie technisch-handwerkliche Beratung und Unterstützung von Studierenden und Lehrenden bei Ausstellungsaufbau und operative Umsetzung von künstlerisch-gestaltenden Ausstellungsvorhaben
- Inventarisierung der Geräte
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Lehre oder Fachschulabschluss
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Gewünschte Qualifikationen
- technische Grundkenntnisse mit Audio- und Videogeräten sowie Erfahrungen mit technischer Umsetzung künstlerischer Produktion und Ausstellungsaufbau
- gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- gute IT-Kenntnisse (Microsoft Office: Word, Excel, PowerPoint)
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIa beträgt derzeit Euro 425,1 bei einem Beschäftigungsausmaß von 8 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 10.01.2024 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.