Mitarbeiter_in Beschaffung
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Mitarbeiter_in Beschaffung
für die Abteilung Gebäude | Technik | Beschaffung im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche
- operative und administrative Tätigkeiten rund um die Beschaffung und die Verwaltung von Waren, Gütern und Dienstleistungen, insbesondere:
- Bestell- und Warenerfassung in SAP
- Anbotseinholungen
- Konditionsverhandlungen
- Budgetierung für den Bereich der Beschaffung
- Mitarbeit bei Ausschreibungen und Projekten
- Reporting in Excel
- Lagerhaltung
- Inventurerstellung für Drucksorten und Kopierpapier
- allgemeine Backoffice-Tätigkeiten
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z.B. HAK-Matura)
- fundierte Anwender_innenkenntnisse in MS Office (v.a. Excel) sowie in SAP
- fundierte Kenntnisse im Rechnungswesen
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gewünschte Qualifikationen
- eigenverantwortliche, proaktive, strukturierte und genaue Arbeitsweise
- Kollegialität und Lösungsorientiertheit
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den fachspezifischen Aufgabenbereichen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 1.785,2 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 23.02.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.