Hausarbeiter_in Metalltechnik
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Hausarbeiter_in Metalltechnik
für die Abteilung Gebäude | Technik | Beschaffung im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche
- Schlosser_innentätigkeiten mit Schweißkenntnissen (Elektro und WIG)
- Betreuung der Schließanlagen und Verwaltung der Schlüsselsysteme
- Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im laufenden Betrieb
- Auf- und Abbau von Ausstellungen und Veranstaltungen
- Unterstützung bei Übersiedlungen und Transporten
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene metalltechnische Ausbildung (z.B. Schlosser_in)
- Ausbildung zu Brandschutz- und Aufzugswart_in bzw. die Bereitschaft die Ausbildung zu absolvieren/aufzufrischen
- gute Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse in MS Office
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise (Zeitmanagement, Auswahl passender Werkzeuge und Betriebsmittel, selbstständige Anfahrt zu Außenstellen, Kommunikation mit den Beteiligten, etc.)
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- diskriminierungskritisches Grundverständnis sowie die Bereitschaft sich dahingehend fortzubilden
Gewünschte Qualifikation
- Führerschein B
- Ersthelfer_in
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIa beträgt derzeit Euro 2.320,90.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 19.09.2024 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen solange vorrangig aufgenommen, bis eine 50% Quote in der jeweiligen Personalkategorie erreicht worden ist. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.