Senior Lecturer - Studienschwerpunkt "Gemälde/Skulptur“
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Senior Lecturer
für den Studienschwerpunkt "Gemälde/Skulptur“ am Institut für Konservierung – Restaurierung. Diese Position wird ab 1.10.2024 befristet auf fünf Jahre im Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden vergeben.
Aufgabenbereiche
- Betreuung von Studierenden im zentralen künstlerischen Fach (zkF); das zkF findet aktuell mittwochs und donnerstags statt
- beratende und unterstützende Begleitung studentischer Projekte unter Berücksichtigung aktueller Fachdiskurse in enger Kooperation mit den anderen Lehrenden im Studienschwerpunkt (Teamteaching)
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Bereich Konservierung – Restaurierung, Schwerpunkt Gemälde/Skulptur
- fundierte, vielfältige und mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Konservierung – Restaurierung von Gemälden
- didaktische Kompetenzen hinsichtlich der Vermittlung konservatorisch-restauratorischer Entscheidungsprozesse und Arbeitstechniken
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Gewünschte Qualifikationen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 894,70 bei einem Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 30.04.2024 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.