Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen stellt sich vor!
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat laut Universitätsgesetz die Aufgabe "Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen."
In Fällen von Diskriminierung, was auch verbale Entmutigung oder sexuelle Belästigung einschließt, bietet der Arbeitskreis Studierenden, Mitarbeiter_innen der Verwaltung sowie des Lehrpersonals Information, vertrauliche Beratung und Begleitung an. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat sich bei einem begründeten Verdacht von Diskriminierung z. B. im Rahmen einer Personalentscheidung einzuschalten. Darüber hinaus organisiert der Arbeitskreis Vorträge und Workshops und entwickelt Strategien zur Durchsetzung von antidiskriminatorischen Praxen und zur Bewusstseinsbildung der Kolleg_innen.
Nähere Informationen gibt es in unserem Infofolder.