Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen stellt sich vor!
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat laut Universitätsgesetz die Aufgabe "Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen."
In Fällen von Diskriminierung, was auch verbale Entmutigung oder geschlechtsbezogene, sexualisierte (sexuelle) Belästigung und Gewalt einschließt, bietet der Arbeitskreis Studierenden, Mitarbeiter_innen sowie Bewerber_innen um einen Bewerber_innen um einen Studien-, Forschungs- oder Arbeitsplatz Information, vertrauliche Beratung und Begleitung an. Der Arbeitskreis hat sich bei einem begründeten Verdacht von Diskriminierung z. B. im Rahmen einer Personalentscheidung einzuschalten. Darüber hinaus organisiert der Arbeitskreis Veranstaltungen und entwickelt Strategien zur Durchsetzung von antidiskriminatorischen Praxen und zur Bewusstseinsbildung der Kolleg_innen und Studierenden.
Nähere Informationen gibt es in unserem Infofolder.